a , ; "Statistische Wohnungen" ; "Anzahl Wohnungen mit Kocheinrichtung" ; "WHG" ; "TEXT von 1921: Die Wohnungsfortschreibung, die früher von sämtlichen Bauwohnungen ausging, beschränkt sich von 1921 an auf die Bauwohnungen mit eigener Küche; denn sowohl vom technischen wie vom wirtschaftlichen Gesichtspunkte aus können nur die mit eigener Küche ausgestatteten Bauwohnungen als vollwertige Objekte für die Wohnungsversorgung in Betracht fallen. Nicht in die Fortschreibung einbezogen sind jene Wohnungen, die ohne bauliche Veränderungen ihrem ursprünglichen Zwecke entfremdet und zu Geschäftslokalen umgewandelt oder sonst einer neuen Benutzung zugeführt werden; auch die Rückwandlung von Geschäftslokalen und anderer Räume in Wohnungen, sofern sie ohne baupolizeilich zu bewilligende Umbauten stattfindet, bleibt der statistischen Beobachtung entzogen. Immerhin wird durch solche Vorgänge der Gesamtwohnungsbestand nur ganz unwesentlich verändert." ; .